Vorbemerkung:
Wir werden für Sie als Vermittler für Ferienhäuser, Ferienwohnungen oder Hotels in Portugal tätig. Dabei übernehmen wir auch den entsprechenden Schriftverkehr mit den Eigentümern der Ferienunterkünfte oder Hotels.
Buchung
Sie erhalten eine schriftliche Reiseanmeldung nach telefonischer und schriftlicher Buchung. Diese ist nach Gegenzeichnung an uns zurückzuschicken.
Innerhalb von 5 Tagen nach Eingang der unterzeichneten Reiseanmeldung bei uns ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrages zu leisten. Sobald diese Anzahlung auf unserem Konto eingegangen ist, erhalten Sie eine schriftliche Buchungsbestätigung.
Geht innerhalb der vorgenannten Frist die Zahlung nicht bei uns ein, sind wir berechtigt, nach einer fruchtlosen Mahnung mit angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Nach einem solchen Rücktritt haben wir sodann Anspruch auf einen pauschalierten Schadensersatz gem. nachfolgend Nr. 3. Für jede Mahnung berechnen wir eine Mahngebühr von 5,00 EUR.
Zahlung
Die Anzahlung ist gem. vorstehend Nr. 1 innerhalb von 5 Tagen nach Unterzeichnung der Reiseanmeldung zu zahlen.
Der Restbetrag ist sodann spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt zu leisten. Erfolgt die Buchung innerhalb einer kürzeren Frist als 4 Wochen vor Reiseantritt, ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
Nach Zahlungseingang des Gesamtbetrages übersenden wir Ihnen die Reisebestätigung, eine Wegbeschreibung und Angaben über die Kontaktaufnahme mit der Sie betreuenden Person vor Ort.
Sollten wir innerhalb der vorgenannten Frist keinen Zahlungseingang des Restbetrages bzw. des Gesamtbetrages verzeichnen können, sind wir berechtigt, nach fruchtloser Mahnung mit angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Nach einem solchen Rücktritt vom Vertrag haben wir Anspruch auf einen pauschalierten Schadensersatz gem. nachfolgend Nr. 3. Für jede Mahnung ist eine Mahngebühr von 5,00 EUR zu zahlen.
Folgen des Rücktritts vom Vertrag
Wir sind bei Zahlungsverzug gem. vorstehend Nr. 1 oder Nr. 2 berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Vor Reiseantritt können auch Sie jederzeit von der Reise zurücktreten.
In beiden Fällen des Rücktritts können wir bei gebuchten Ferienunterkünften einen pauschalierten Schadensersatz verlangen, der sich wie folgt berechnet:
Es bleibt uns vorbehalten, einen höheren, konkreten Schaden im Einzelfall geltend zu machen. Ebenso haben Sie als Kunde die Möglichkeit, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die geltend gemachte Pauschale angefallen ist.
Aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwandes ist in allen oben aufgeführten Rücktrittsfällen eine Verwaltungsgebühr von 100,00 EUR fällig.
Es bleibt uns vorbehalten, einen höheren, konkreten Verwaltungsaufwand im Einzelfall geltend zu machen. Ebenso haben Sie als Kunde die Möglichkeit, nachzuweisen, dass kein Verwaltungsaufwand oder ein geringerer Verwaltungsaufwand als die geltend gemachte Verwaltungsgebühr angefallen ist.
Flüge, Mietwagen, Ausflüge
Wir sind gerne bereit, für Sie auf Wunsch Angebote von Flügen und Mietwagen einzuholen und Sie über Ausflüge zu informieren. Dies geschieht rein informatorisch.
Änderungen
Preisänderungen bleiben bis zur Buchungsbestätigung vorbehalten.
Sollte eine Ferienunterkunft nicht mehr zu bewohnen sein, sind wir bemüht, vor Ort ein in Ausstattung und Lage gleichwertiges Objekt zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall besteht kein Minderungsanspruch.
Beschwerden
Beschwerden aufgrund alltäglicher Lebensumstände (Hundegebell in der Nachbarschaft, Glockenläuten von Kirchen, Feuerwerk und Musik bei Volksfesten, Unterbrechung einer bestehenden Internet-Verbindung) berechtigen nicht zur Geltendmachung von Minderungsansprüchen.
Mängel, Frist zur Geltendmachung
Evtl. Mängel an den gebuchten Ferienunterkünften sind unverzüglich der von uns benannten Kontaktperson vor Ort mitzuteilen, so dass sie rechtzeitig beseitigt werden können. Unterlassen Sie es schuldhaft, den Mangel unverzüglich vor Ort anzuzeigen, können hieraus keine Minderungsansprüche geltend gemacht werden.
Unabhängig von dem Vorstehenden sind Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei uns schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Anspruch nur geltend gemacht werden, wenn Sie ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren und der Anspruch nach Wegfall dieses Hindernisses unverzüglich angezeigt worden ist.
Haftung
Wir vermitteln lediglich Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Hotels und treten nicht als Reiseveranstalter auf. Dies gilt ungeachtet der Tatsache, dass wir im Einzelfall auf Wunsch auch Informationen über weitere Leistungen (Flug, Mietwagen, Ausflüge) einholen. In diesen Fällen haften jedoch lediglich die betreffenden Anbieter Ihnen gegenüber, sofern unsererseits keine schuldhafte Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- oder Sorgfaltspflichten vorliegt.
Unabhängig davon ist unsere Haftung in jedem Fall für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf die Höhe des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder sofern wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Dritten (Leistungsträgers) verantwortlich sind.
Kündigung wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (Erdbeben, Krieg, Epidemien etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können wir als auch Sie als Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, verlangen wir für die bereits erbrachten Leistungen eine anteilige Zahlung des Gesamtpreises. Wurde die Reise noch nicht angetreten, entfallen jegliche Ansprüche unserer Kunden.
Besondere Pflichten des Kunden
Die Ferienunterkunft darf nur mit der vertraglich vereinbarten Personenzahl belegt werden.
Haustiere dürfen nur nach vorheriger Genehmigung mitgebracht werden.
Das Mietobjekt ist pfleglich zu behandeln und sämtliche Schäden sind unverzüglich anzuzeigen. Vor der Abreise ist sämtliches Geschirr abzuwaschen und der Müll ist zu entsorgen.
Rechtswahl
Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
Salvatorische Klausel
Falls eine oder mehrere Vorschriften dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon nicht beeinflusst.
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